Organisatorisches

      Prozedere

  • Kontakt aufnehmen und Termin vereinbaren.
  • Ärztliche Verordnung  besorgen und zur ersten Therapieeinheit mitbringen.
  • Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen (für teilweise Refundierung der Kosten) (bei manchen Krankenkassen erforderlich, ich werde Sie beim Telefonat aufklären).
  • Die Therapie wird durchgeführt, und die Art der Bezahlung wird direkt geklärt .
  • Nach Bezahlung der Honorarnoten , können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen (am besten zum Schluss, nach 10 Einheiten).

 

Verordnung

Ergotherapie darf nur auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden. Diese Verordnung erhalten Sie vom zuständigen Arzt (wenn möglich vom Kinderarzt!)
Die Verordnung sollte folgende Informationen beinhalten:
  • persönliche Daten
  • genaue Diagnose
  • Zuweisung zur Ergotherapie
  • Anzahl der Therapieeinheiten (meist 10 Behandlungen)
  • Dauer der Therapie (60 Minuten)      

 

Therapiekosten

  • 1 Einheit à 60 Minuten € 85
  • 1 Einheit à 45 Minuten € 70 
  • 1 Einheit à 30 Minuten € 45

 

Kostenrückerstattung

Etwa zwei Drittel der Kosten für Therapie werden von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Bei Genehmigung durch den Chefarzt übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse etwa zwei Drittel der Therapiekosten, was derzeit etwa € 59 pro Therapiestunde entspricht. Wenn Sie bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, gelten möglicherweise unterschiedliche Sätze. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich.

 

 

Zuschüsse zum verbleibenden Eigenanteil
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den verbleibenden Eigenanteil weiter reduzieren:
Falls Ihr Kind keine Behinderung hat und Sie sich die Therapiekosten nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, bei der Österreichischen Gesundheitskasse eine außerordentliche Unterstützung zu beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Abteilung "Unterstützungsfonds" Ihrer Krankenkasse.
 
Einige private Zusatzversicherungen übernehmen die Restkosten bzw. weitere Teile der Behandlungskosten. 

 

Stornoregelung

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen so früh wie möglich abzusagen - spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Dadurch haben andere Patienten die Möglichkeit, den Therapieplatz zu nutzen. Bei einem vollständig unentschuldigten Fernbleiben behalte ich mir das Recht vor, eine Ausfallpauschale von € 50 in Rechnung zu stellen. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt.
Erscheinen Sie bitte pünktlich zur Therapie, da fehlende Zeit nicht nachgeholt werden kann.